"Völlig verfehlte Argumentation des Justizministers zur Welser Gaskammer-Leugnung". In vergleichbaren Fällen gab es Schuldsprüche.

Mauthausen Komitee und Netzwerk gegen Rechtsextremismus:

Pressemeldung vom 04.01.2017

Justizminister Wolfgang Brandstetter hat eine parlamentarische Anfrage des Nationalratsabgeordneten Karl Öllinger zum Fall jenes Welser Rechtsanwalts beantwortet, der vor Gericht die Vergasungen im KZ Mauthausen geleugnet hatte. Das Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ) und das OÖ. Netzwerk gegen Rassismnus und Rechtsextremismus kritisieren den Inhalt dieser Beantwortung scharf.

"Das Abwürgen des Strafverfahrens durch den Weisungsrat im Ministerium ist und bleibt Zwei-Klassen-Justiz", stellt MKÖ-Vorsitzender Willi Mernyi fest. "Schade, dass Minister Brandstetter das hochkompliziert zu rechtfertigen versucht, statt es einfach zuzugeben."

In der Anfragebeantwortung heißt es, der Welser Anwalt habe die NS-Verbrechen nicht "schlechthin und in ihrem Kern geleugnet".

"Das ist eine völlig verfehlte Argumentation", sagt Netzwerk-Sprecher Robert Eiter. "Denn um den Tatbestand des § 3h Verbotsgesetz zu erfüllen, genügt die Leugnung eines NS-Verbrechens gegen die Menschlichkeit - etwa der Vergasungen im KZ Mauthausen. Und dass letztere zum Kern der NS-Verbrechen in Österreich gehören, steht hoffentlich außer Streit."

Dies wird auch durch die bisherige Rechtsprechung bestätigt. "Seit 2006 hat die Leugnung von Gaskammern im KZ Mauthausen in mindestens drei Fällen zu Schuldsprüchen geführt", betont MKÖ-Vorsitzender Mernyi. "Aber da waren Durchschnittsbürger angeklagt und kein Rechtsanwalt mit guten Beziehungen."

"Natürlich ist immer einzelfallbezogen zu entscheiden", ergänzt Netzwerk-Sprecher Eiter. "Wenn jedoch die einen für Gaskammer-Leugnung verurteil werden und der andere dem Strafverfahren per Weisung entzogen wird, dann nennt man das eben Zwei-Klassen-Justiz."

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