Mauthausen Komitee warnt vor Verharmlosung der "Identitären"

Pressemeldung vom 06.07.2018

Mernyi: "Menschenverachtende Gruppierung, die systematisch hetzt"

In der Debatte um den Grazer Prozess gegen 17 "Identitäre" nimmt nun das Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ) Stellung. Das Mauthausen Komitee vertritt die Mauthausen-Überlebenden und setzt sich für ihr Vermächtnis ein. Eindringlich warnt es vor einer Verharmlosung der "Identitären".

"Derzeit werden die 'Identitären' von manchen als Jugendliche dargestellt, die beim Vertreten ihrer politischen Meinung halt ein wenig über die Stränge schlagen", kritisiert MKÖ-Vorsitzender Willi Mernyi. "Das hat mit den nachprüfbaren Fakten nichts zu tun. Erstens fällt keiner der Angeklagten unter das Jugendstrafrecht. Beispielsweise wird der Haupträdelsführer Martin Sellner, der aus der Neonazi-Szene kommt, bald 30. Und zweitens sind die 'Identitären' eine menschenverachtende Gruppierung, die systematisch gegen alle 'Fremden' hetzt - besonders gegen Flüchtlinge und Muslime. Der gerade erschienene Verfassungsschutzbericht 2017 nennt diese Gruppierung eine 'wesentliche Trägerin des modernisierten Rechtsextremismismus'. Weil der Bericht auch betont, dass rechtsextremistische Aktivitäten eine 'demokratiegefährdende Tatsache' sind, ist jede Verharmlosung abzulehnen."

Auch den Verweis auf die Meinungsfreiheit lässt Mernyi nicht gelten: "Die Europäische Menschenrechtskonvention betont, dass sich niemand auf die Meinungsfreiheit berufen kann, der sie missbraucht, um Hass zu verbreiten und Menschenrechte zu beseitigen. Deshalb sind ja NS-Wiederbetätigung und Verhetzung ganz zu Recht verboten."

Der MKÖ-Vorsitzende hält es für unzulässig, der Justiz die Anklageerhebung vorzuwerfen. "Jahrelang wurde - auch vom Mauthausen Komitee - bemängelt, dass die Gerichte gegen rassistische Straftaten nicht oder nicht wirksam genug vorgehen. Jetzt gibt es eine positive Trendwende: Die Justiz nimmt diese Delikte ernst. Sie wird aber neuerlich gescholten, obwohl sie - wie die Staatsanwaltschaft Graz im Fall der 'Identitären' - nur den Gesetzen folgt. Wer überzeugt ist, dass beim Strafrechtsparagrafen 278, der die kriminelle Vereinigung definiert, Nachbesserungsbedarf besteht, soll das fordern und begründen. Diese Forderung aber an einem einzelnen Prozess aufzuhängen, der noch gar nicht durchgeführt ist, scheint wenig sinnvoll", sagt Mernyi.

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