Diversion für 71mal NS-Wiederbetätigung angefochten. Staatsanwaltschaft legt nach Protesten Rechtsmittel ein
Das Landesgericht Linz hat mit Diversionen seine Not. Anscheinend werden solche auch Angeklagten gewährt, bei denen die rechtlichen Voraussetzungen fehlen. In den bundesweiten Schlagzeilen sind seit längerem die Fälle August Wöginger und Klaus Luger.
Aber auch der Fall eines Neonazis, den das Gericht höchst glimpflich davonkommen lassen wollte, schaffte es in viele Medien und bis in die ZIB1. Der Mühlviertler hatte 71mal NS-Propaganda verbreitet – darunter übelste rassistische und antisemitische Hetze wie ein Hitler-Bild mit dem Satz „Es gibt keine Neger, sondern nur schlecht verbrannte Juden“. Der Handy-Code des Angeklagten lautete dreimal „88“, was in der braunen Szene „Heil Hitler“ bedeutet.
Trotzdem bot der Vorsitzende Richter eine Diversion an: 3.500 Euro plus 500 Euro Verfahrenskosten. Keine Vorstrafe, nicht einmal einen Rundgang durch die Gedenkstätte Mauthausen. Der Neonazi akzeptierte natürlich dankend.
Das Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ) und das OÖ. Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus (Antifa-Netzwerk) übten scharfe Kritik an der Entscheidung. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft reagiert und die Diversion beim Oberlandesgericht Linz angefochten.
„Dass die Staatsanwaltschaft versucht, die haarsträubende Straflosigkeit für einen vielfachen Wiederbetätiger doch noch zu verhindern, ist natürlich richtig“, stellt MKÖ-Vorsitzender Willi Mernyi fest. „Aber dahinter steht ein viel größeres Problem.“
„Nur mehr ein geringer Prozentsatz der stark zunehmenden rechtsextremen Straftaten führt zu einer Verurteilung“, sagt Netzwerk-Sprecher Robert Eiter. „Justizministerin Sporrer hat uns informiert, dass sie deshalb das Verbotsgesetz und seine Anwendung evaluieren lassen wird – eine sehr erfreuliche Initiative!“

