Brisantes Rechtsgutachten bringt Behörden unter Zugzwang: Mauthausen Komitee fordert Verbot von Faschisten-Treffen

Pressemeldung vom 07.05.2018

Brisantes Rechtsgutachten bringt Behörden unter Zugzwang:
Mauthausen Komitee fordert Verbot von Faschisten-Treffen

Für gehörige Aufregung in Politik und Behörden dürfte ein Gutachten sorgen, das der renommierte Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk auf Ersuchen des Mauthausen Komitees Österreich (MKÖ) erstellt hat. Es behandelt die Rechtslage bei der jährlichen Ustascha-Veranstaltung in Bleiburg/Pliberk (Kärnten). Das mittlerweile größte Faschisten-Treffen Europas soll heuer am 12. Mai stattfinden und stößt auf breite Proteste.

"Wir sind Herrn Professor Funk sehr dankbar", sagt MKÖ-Vorsitzender Willi Mernyi. "Nicht nur, weil er auf ein Honorar verzichtet. Sondern noch mehr, weil er die Ausreden der Behörden überzeugend widerlegt. Tatsächlich haben diese sehr gute Möglichkeiten, gegen das rechtsextreme Spektakel vorzugehen."

Funk betont unter anderem, dass die Veranstaltung - abgesehen von der Gedenkmesse - dem Versammlungsgesetz unterliegt. Die zuständige Behörde ist verpflichtet, auf die Einhaltung des Gesetzes (Anzeigepflicht, Untersagungstatbestände, Ordnungsdienst, Überwachung, Auflösung) zu achten und gegebenfalls einzuschreiten. Besonders Versammlungen, deren Zweck den Strafgesetzen widerspricht, sind zu untersagen. Zu berücksichtigen ist das gesamte Strafrecht - etwa auch die Tatbestände der Verhetzung und der Gutheißung von Straftaten.

Selbstverständlich sind alle Verletzungen des NS-Verbotsgesetzes behördlich zu verfolgen. Zwar fallen spezifische Symbole des kroatischen Ustascha-Faschismus nicht unter dieses Gesetz. Es genügt aber, wenn kroatische Embleme das Hakenkreuz enthalten oder NS-Organisationen (wie der 13. "kroatischen" Waffen-SS-Division) zuzuordnen sind.

Helmut Edelmayr, Gründungsmitglied des Mauthausen Komitees Österreich: "Am Ende des Kurzgutachtens wird unmissverständlich festgehalten, dass weder die katholische Messfeier noch die Abhaltung der Versammlung auf einem Privatgrundstück die Behörden und Exekutivorgane von ihren Überwachungs- und Interventionspflichten befreien. Ein absichtliches 'Wegsehen' könnte den Tatbestand des Missbrauchs der Amtsgewalt erfüllen."

"Wir erwarten, dass die Behörden jetzt ihre Arbeit machen. Klarerweise muss die Rechtslage voll ausgeschöpft werden, um das Faschisten-Treffen zu verbieten! Denn es schadet ganz massiv dem Ruf Kärntens und Österreichs", so MKÖ-Vorsitzender Mernyi.

Rechtsgutachten zum Download

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