Black Friday für Neonazi: 3.500 Euro für 71mal Wiederbetätigung
MKÖ-Presseaussendung vom 4. Dezember 2025:
Black Friday für Neonazi:
3.500 Euro für 71mal Wiederbetätigung
Die letzte Reform des Verbotsgesetzes ist am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten. Das Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ) und das OÖ. Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus haben sie zum Großteil begrüßt, aber zwei Punkte kritisiert: Zum einen, dass Holocaust-Leugnung erst vor mindestens zehn Personen strafbar ist. Und zum anderen, dass nun auch Diversion für Erwachsene gewährt werden kann. Denn erwachsene Täter haben in vielen Fällen eine gefestigte NS-Gesinnung. Sie würden die Diversion als Schlupfloch in die Straflosigkeit nutzen, so die Befürchtung. Das Justizministerium beschwichtigte damals: Es werde nur wenige und genau geprüfte Fälle geben.
Die Befürchtung hat sich bestätigt: 2024, gleich im ersten Jahr des reformierten Verbotsgesetzes, gab es fast so viele Diversionen für Erwachsene wie Verurteilungen (144 zu 177). Von wenigen Fällen kann also keine Rede sein. Und manche Diversionen sind haarsträubend.
Beispielsweise ein Fall, der gerade vor dem Landesgericht Linz verhandelt wurde: Ein 26-Jähriger hatte 71mal NS-Propaganda verbreitet – darunter übelste rassistische und antisemitische Hetze wie ein Hitler-Bild mit dem Satz „Es gibt keine N*, sondern nur schlecht verbrannte Juden“ (Auslassung durch das MKÖ). Trotzdem bot der Richter eine Diversion an: 3.500 Euro Geldzahlung und alles ist erledigt. Der Neonazi akzeptierte natürlich dankend. Er bekommt keine Vorstrafe und muss nicht einmal eine Führung durch die KZ-Gedenkstätte Mauthausen absolvieren. Ein „Black Friday am Linzer Landesgericht“ spottet die Plattform „Stoppt die Rechten“ in ihrem Bericht über den Fall.
„Nachdem die Staatsanwaltschaft Wels im Juli den Hitler-Auftritt eines Magistratsbediensteten als ‚Belustigung‘ und seinen Neonazi-Gruß als ‚Satire‘ eingestuft hat, ist das der nächste Justizskandal“, sagt MKÖ-Vorsitzender Willi Mernyi. „Er ereignet sich nur wenige Tage, nachdem die Bundesregierung ihre neue ‚Nationale Strategie gegen Antisemitismus‘ der Öffentlichkeit vorgestellt hat.“
„Trotz erfreulicher Beispiele wie dem ‚Aula‘-Urteil gibt es insgesamt einen Trend zur Straflosigkeit beim Verbotsgesetz“, betont Netzwerk-Sprecher Robert Eiter. „Die Justiz erfüllt den antifaschistischen Auftrag der Verfassung zu wenig. Soll sie Rechtsextremismus und Antisemitismus breitenwirksam bekämpfen, braucht es ein Paket von Maßnahmen – unter anderem ein Ende der Diversion für Erwachsene.“

