Mauthausen Komitee zum Verbotsgesetz: Gute Reform mit Schönheitsfehlern

MKÖ Presseinformation 30.11.2023

Mauthausen Komitee zum Verbotsgesetz: Gute Reform mit Schönheitsfehlern

Das Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ) hat an der Reform des Verbotsgesetzes intensiv mitgewirkt. Die Fassung, die heute im Justizausschuss beschlossen wurde und dann dem Nationalrat vorgelegt wird, bewertet MKÖ-Vorsitzender Willi Mernyi zum Großteil positiv: "Es konnte eine ganze Reihe wichtiger Verbesserungen erreicht werden. Justizministerin Zadić hat die notwendige Reform in Angriff genommen. Dafür und für die ausgezeichnete Zusammenarbeit ist ihr zu danken!"

Robert Eiter, Vorstandsmitglied und Verbotsgesetz-Experte des Mauthausen Komitees, zählt einige Verbesserungen auf: "Manche Verbotsgesetzdelikte werden künftig bei Begehung im Ausland strafbar sein, wenn die Täter Österreicher sind. Aber auch die leichtere Einziehung von NS-Devotionalien, der automatische Amtsverlust bei Wiederbetätigung von Staatsdienern sowie die auf 20.000 Euro angehobene Höchststrafe im Abzeichengesetz, Symbolegesetz und EGVG tragen zu einer wirksameren Bekämpfung des Rechtsextremismus bei."

Mit zwei Punkten zeigt sich das Mauthausen Komitee allerdings nicht zufrieden: "Dass Holocaust-Leugnung nach Verbotsgesetz erst strafbar sein soll, wenn sie vor mindestens zehn Personen geschieht, ist ein falsches Signal. Im Sinne eines konsequenten Vorgehens gegen Antisemitismus hat die Expertenkommission als Grenze drei Personen empfohlen. Diese Grenze war dann auch im ersten Entwurf zur Novelle enthalten und hätte beibehalten werden sollen", stellt Willi Mernyi fest.

Der andere Schönheitsfehler der Reform ist die Diversion für Erwachsene: "Theoretisch soll diese Möglichkeit nur Tätern ohne gefestigte NS-Ideologie zugutekommen. Praktisch lässt sich das aber oft nicht ausreichend klären. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Erwachsenendiversion zum Schlupfloch in die Straflosigkeit und das Verbotsgesetz bagatellisiert wird", betont Robert Eiter.

Mernyi und Eiter hoffen, dass die beiden Defizite in absehbarer Zeit bei einer Evaluierung des Verbotsgesetzes noch ausgeräumt werden können.

Rückfragen bitte an das MKÖ-Büro unter +43 (0) 1 / 212 83 33

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